Was ist zu tun?
- Mitzeichnen: Wir brauchen deine Unterschrift. Zeichne mit!
- Mitstimmen: Wir brauchen deine Stimme – vor Ort in Bochum oder per Stimmvollmacht. Vernetze dich mit uns, wir melden uns rechtzeitig vor der Generalversammlung bei dir!
Auf dieser Seite erklären wir dir alles, was du dazu wissen musst.
Mitzeichnen – Gemeinsam unser Thema setzen
Wir konnten bereits weit mehr als die erforderlichen 200 Unterschriften von Mitgliedern sammeln, mit denen wir die außerordentliche Generalversammlung einberufen lassen werden, um dort unser Thema vortragen zu können. Trotzdem gilt: je mehr Genossenschaftsmitglieder den Antrag mitzeichnen, um so lauter wird unsere Stimme.
Bisher zeigte sich die Bank der außerordentlichen Generalversammlung gegenüber stark ablehnend; wir halten es sogar für realistisch, rechtliche Schritte ergreifen zu müssen, und haben hierfür ebenfalls bereits ausreichend viele Prozessvollmachten gesammelt. Um das zu vermeiden, brauchen wir jede Stimme, die mit unterstreicht, dass es wirklich vielen Mitgliedern ein wichtiges Anliegen ist.
Wir bitten dich daher, den 📄 Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und der GLS-Bank zukommen lassen (per Post oder als Onlinebanking-Nachricht):
GLS Gemeinschaftsbank eG
Christstraße 9
44789 Bochum
- Bitte fülle den unveränderten Antrag aus und unterschreibe handschriftlich.
- Sende das Original entweder so bald wie möglich per Post an die GLS Bank …
- …oder scanne den Antrag ein und schicke den Scan über die Nachrichtenfunktion im GLS-Onlinebanking an die GLS Bank.
- Je früher und je mehr gültige Anträge bei der GLS Bank ankommen, desto höher der Druck auf die Bank.
Minderjährige müssen ihre gesetzlichen Vertreter für sie zeichnen lassen. Organisationen können nach geltender Außenvertretungsregelung über ihre gesetzlichen Vertreter:innen mitzeichnen (das Geburtsdatum-Feld bleibt dann frei). Wenn ihr eure Mitgliedsnummer nicht kennt, in der FAQ unten seht ihr eine Anleitung, wie ihr die Mitgliedsnummer findet.
Wenn du den Antrag bereits zu unserem Postfach nach Göttingen geschickt hast, unterzeichne ihn bitte kein zweites mal – wir leiten ihn bereits an die Bank weiter.
Mitstimmen – Lasse deine Stimme nicht ungenutzt!
Ein Mitglied kann nur zwei andere Mitglieder per Stimmvollmacht vertreten. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele nach Bochum zur Generalversammlung kommen, um unser Anliegen zu unterstützen. Egal, ob du selbst kommen kannst oder vertreten werden möchtest – vernetze dich unbedingt mit uns und anderen Mitgliedern!
Wir haben dafür verschiedene Varianten überlegt und uns für die basisdemokratischste und einfachste Lösung entschieden: Eine dezentrale Kontaktbörse, in der du dich mit anderen Mitgliedern zusammen tun kannst. So erreichen wir gemeinsam die größtmögliche Wirkung.
Bisherig ausgestellte Stimmvollmachten zugunsten des Netzwerks Debanking Stoppen bleiben natürlich gültig. Sprich uns bei Fragen hierzu gerne per E-Mail an: vernetzung-gls@debankingstoppen.de
Kontaktbörse
Wenn der Termin für die Generalversammlung feststeht, wird hier die Möglichkeit bestehen, sich in die Kontaktbörse einzutragen.
Informiert werden – Newsletter abonnieren
Wir halten dich außerdem auf Social Media auf dem Laufenden.
So funktioniert es:
- Du gibst uns deine Kontaktdaten und sagst uns, ob du andere vertreten oder von anderen vertreten werden möchtest.
- Wir teilen dir eine Dreiergruppe zu – immer eine Person, die nach Bochum fährt, und zwei, die diese Person vertreten kann.
- Ihr tauscht euch untereinander aus und schickt die Stimmvollmacht nach dem Muster der Bank im Original per Post an die Person, die zur Versammlung fährt.
- Für Fragen oder organisatorische Probleme bleiben wir selbstverständlich ansprechbar.
Euer Vorteil: ihr könnt euch direkt persönlich kennen lernen – und euch gegenseitig bei Fahrtkosten unterstützen oder Rücksprachen zum Abstimmungsverhalten führen. Das ist euch überlassen.
Du siehst – das kann nur klappen, wenn auch viele von euch bereit sind, selbst nach Bochum zu fahren. Habe daher bitte Verständnis, wenn wir für dich keine Dreiergruppe mit einem freien Platz finden können.
FAQ – Häufige Fragen
Wie finde ich meine Mitgliedsnummer?
Du findest die Mitgliedsnummer
- auf dem Aufnahmeschreiben, in dem die Bank deine Mitgliedschaft bestätigt hat,
- auf jedem Schreiben, in dem die Bank eine Beteiligungserhöhung bestätigt,
- und wenn du lange genug Mitglied bist, in deinem GLS-Onlinebanking-Postfach, im Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”.
Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Mitgliedsnummer im Postfach zu finden
- Im Onlinebanking, öffne dein Postfach

- Finde Anfang Juli 2025 das Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”

- Im PDF findest du die Mitgliedsnummer kurz vor Ende

Warum wartet ihr nicht einfach bis zur ordentlichen Generalversammlung im Juni?
Ja früher wir agieren, desto früher kann es zu Ergebnissen kommen. Viele der uns bekannten Kontokündigungen werden schon vor der Generalversammlung im Juni wirksam. Wir nehmen einen Vertrauensverlust unter den Kund:innen und Mitgliedern wahr, gegen den nur eine möglichst gründliche und zeitnahe Aufklärung der Ereignisse helfen kann. Bei der ordentlichen Generalversammlung stehen immer feste Punkte wie Geschäftsbericht und Entlastung der Vorstands auf der Tagesordnung – da unser Thema so gewichtig ist, halten wir es für angebracht, uns gegenseitig auf einer separaten Generalversammlung den hierfür notwendigen Raum zu geben.
Welche Reaktion gab es bisher von der Bank?
Bisher zeigte sich die Bank der außerordentlichen Generalversammlung gegenüber stark ablehnend; wir halten für realistisch, rechtliche Schritte ergreifen zu müssen. Deshalb brauchen wir jede Stimme, um zu unterstreichen, dass es wirklich vielen Mitgliedern ein wichtiges Anliegen ist.
Details
Mitgliedsnummer: Die Mitgliedsnummer ist nicht die Konto- oder Kundennummer. Du findest die Mitgliedsnummer
- in deinem GLS-Onlinebanking-Postfach im Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”, von Anfang Juli 2025
- auf dem Aufnahmeschreiben, in dem die Bank deine Mitgliedschaft bestätigt hat und
- auf jedem Schreiben, in dem die Bank eine Beteiligungserhöhung bestätigt.
Wer ist Mitglied?: Mitglied ist, wer mindestens einen Anteil hält – ihr habt dann im Online-Banking unter “GLS Bank Anteile” ein Geschäftsguthaben angesammelt. Nicht verwirren lassen: um Mitglied zu werden, muss man je nach Alter und Status teils mehr als einen Anteil auf einmal zeichnen. Man ist aber trotzdem Mitglied, wenn man schon mindestens einen Anteil hat. So steht es in der Satzung.
Nur Mitglieder können unseren Antrag mitzeichnen und eine Vollmacht ausstellen.
Rechtsgrundlage: Laut § 28 (2) der Satzung der GLS Bank reicht ein Antrag von 200 Genossenschaftsmitglieder aus, um eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Dieses Minderheitenrecht ist auch in § 45 GenG verankert.
Bei unberechtigter Ablehnung: Für den Fall, dass die Genossenschaft ein Minderheitsbegehren auf außerordentliche Generalversammlung unberechtigt ablehnt, sieht § 45 Abs. 3 GenG Abhilfe in Form eines Gerichtsverfahren gegen die Bank vor. Die hierfür notwendigen Prozessvollmachten von über 200 Mitgliedern hat das Netzwerk Debanking Stoppen bereits gesammelt.
Unterschrift: § 28 (2) der Satzung der GLS Bank spricht von einer “Unterzeichnung” des Antrags. Wir raten daher zu einer handschriftlichen Unterschrift.
Gesetzliche Vertretungsbefugnis: Minderjährige und juristische Personen, die Mitglied sind, können ihre Mitgliedsrechte nur durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben. Diese Art der Vertretungsbefugnis zählt aber nicht zur Maximalzahl von zwei Stimmvollmachten auf einer Generalversammlung hinzu!
Beispiel: Eine Mutter ist Vorständin in einem Verein; ihre zwei Kinder, für die sie das Sorgerecht innehat, sind minderjährig. Mutter, Kinder und Verein sind alle Mitglieder. Dann vertritt sie im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsbefugnis bereits vier Stimmen (ihre eigene, die ihrer Kinder und die des Vereins). Sie kann aber trotzdem noch zwei Stimmvollmachten entgegennehmen. Auch der von ihr vertretene Verein kann zwei Stimmvollmachten entgegennehmen. So kann die Mutter auf bis zu acht Stimmen kommen.
Rücknahme: Die Rücknahme unseres Antrags ist nur gemeinschaftlich möglich. Wir haben hierfür keinen Mechanismus vorgesehen.
