FAQ

Die Informationen in diesem Dokument stammen aus eigenen Recherchen, teils nicht öffentlichen Papieren, Informationen der GLS Bank und der Roten Hilfe sowie Aussagen externer Experten. Zum Quellenschutz werden sie nicht attribuiert.

Hintergrund zu Debanking

1.1 Warum findet Debanking statt?

  • Banken müssen ein Risikomanagement betreiben, um zu verhindern, dass Kunden ihre Konten für strafbare Handlungen benutzen, und dafür regelmäßige Prüfungen durchführen (§25h Kreditwirtschaftsgesetz).
  • Banken müssen laut Geldwäschegesetz (GwG) sicherstellen, dass ihre Kunden weder Geldwäsche noch Terrorismusfinanzierung betreiben. Wenn sie auch nur einen Verdacht entdecken, dass eine Transaktion mit jeglichen Straftaten in Verbindung stehen könnte, müssen sie das an eine Behörde melden und anschließend das Konto noch enger überwachen. Wenn sie das nicht richtig tun, drohen ihnen empfindliche Strafen (Bußgelder bis zu Strafanzeigen, zusätzlich zu schlechteren Krediteinstufungen).
  • Banken sind daher verpflichtet, regelmäßig Informationen über ihre Kund*innen einzuholen und, je nach “Risikoeinstufung”, in unterschiedlichen Abständen (bis zu täglich) einzelne Zahlungen auf Legitimität zu kontrollieren (siehe 3.4 Was muss die Bank über mein Konto wissen?), um ihren Prüfpflichten nachzukommen.
  • Die Risikoeinstufung eines Kontos hängt von vielen geheimen Faktoren ab, unter anderem den geleakten “Typologien der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” der FIU (siehe 1.2 Wer sind die wesentlichen Akteure?).
  • Insb. bei spendensammelnden NGOs ist das oft mit sehr aufwändigen (und damit teuren) Prüfungen verbunden. Viele Banken kündigen daher regelmäßig Konten, wenn sie wegen dieses Aufwands mit den Bankgebühren des betroffenen Kontos keinen Profit (mehr) machen (“Debanking”/“Derisking”) .
  • Solche Kontokündigungen sind daher oft nicht durch politische Ablehnung der gekündigten Organisation begründet, sondern vordergründig betriebswirtschaftlich.
  • Gleichzeitig werden insb. rechte Organisationen, z.B. AfD-Ortsgliederungen, häufig eben doch aufgrund expliziter politischer Ablehnung durch die Bankleitung debankt. Solche Fälle gehören nicht zum Arbeitsfeld von Debanking Stoppen.

1.2 Wer sind die wesentlichen Akteure?

  • Die meisten Banken verstehen sich sehr eingeschränkt als politische Akteure, sondern als profitorientierte Unternehmen. Häufig haben Kund*innen im Fall von Kündigungen kaum direkte Kontaktmöglichkeiten.
  • Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist eine Abteilung des Zolls und somit dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie gibt einerseits nichtöffentliche Richtlinien heraus, welche Verhaltensweisen auf Geldwäschverdacht hinweisen können (“Typologien”, Leak mit Stand April 2024). Andererseits müssen Banken solche Verdachte dann auch an die FIU melden. Eine Verdachtsmeldung muss nicht zu einer Kündigung führen, sondern führt in der Regel erst einmal nur zu erhöhtem Prüfaufwand für die Bank.
  • Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde der Banken. Sie prüft u.a., ob Banken die Auflagen des GwG richtig erfüllen. Sie hat nach Führungswechsel (infolge Wirecard-Skandal) die Anforderungen an Banken seit einiger Zeit wesentlich erhöht bzw. interpretiert diese viel strenger (Auslegungs- und Anwendungshinweise, “AuA”, 103 Seiten).
    • Insbesondere legt sie sich nicht fest, was “die Bank muss verdächtige Transaktionen unverzüglich melden” (“unverzüglich” in § 43 GwG) genau heißt – weshalb Banken für Rückfragen zu potentiell verdächtigen Transaktionen mittlerweile nur noch 24h bis 48h Antwortfrist lassen, wenn sie denn überhaupt nachfragen.
    • Nach Abgabe der Verdachtsmeldung darf die Bank nicht mehr mit den Betroffenen über die verdächtigen Transaktionen sprechen.
  • Die zugrundeliegende Gesetzgebung wurde überwiegend auf europäischer Ebene beschlossen (ggf. durch nationale Gesetzgebung implementiert). Die EU ist im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland schon laut ihrer “Verfassung” explizit kapitalistisch (Art. 3 (3) EU-Vertrag).

1.3 Welche / Wie viele Organisationen sind betroffen?

  • Mediale Aufmerksamkeit erlangt haben zuletzt die Kontokündigungen gegen die Rote Hilfe, die DKP sowie gegen einen Verein und eine Privatperson, die mit dem ABCDD in Verbindung gebracht werden.
  • Viele weitere Organisationen sind ebenfalls betroffen, haben dies aber aus verschiedenen Gründen nicht öffentlich gemacht.
  • Einige der Kontokündigungen, insbesondere die der Roten Hilfe, konnten dank des öffentlichen Drucks der Initiative Debanking Stoppen rückgängig gemacht werden. Bei anderen Kündigungen ist inzwischen klar, dass die Fortführung der Konten ausgeschlossen ist.

1.4 Wie kann ich mich vernetzen, wenn ich betroffen bin?

Siehe unsere Seite zum Betroffenen-Austausch.

1.5 Ist Debanking eine Form politischer Repression?

  • Aus Sicht der meisten Personen, die bei Debanking Stoppen aktiv sind: Ja. Zwar mag die Bank die Kündigung in den vielen Fällen nicht aussprechen, weil sie die betroffene Organisation politisch ablehnt. Aber die Auflagen (bzw. deren Auslegung) zu verschärfen, ist eine politische Entscheidung von Behörden.
  • In der Praxis ist die Wirkung, dass Vereine sich gut überlegen müssen, ob ihr Bankkonto bedroht ist, wenn sie Personen in den Vorstand wählen, denen Linksextremismus unterstellt wird. Denn die Regulatorik steht nicht im luftleeren Raum, sondern Banken müssen alle öffentlich zugänglichen Informationen z.B. vom Verfassungsschutz bei ihrer Risikobewertung berücksichtigen. Dieser Wirkmechanismus ist in seiner Gesamtheit politisch.
  • Die jüngere Geschichte zeigt, dass die sog. Sicherheitsbehörden immer wieder vorgeblich zur Verbrechensbekämpfung Regeln verschärfen, die dann aber selektiv vornehmlich gegen Linke angewendet werden. So machen Behörden ohne echte demokratische Kontrolle linken Organisation das Leben schwer.
  • Es gibt keinen Nachweis, dass die strenge Auslegung des Geldwäschegesetzes tatsächlich in signifikantem Maße Geldwäsche verhindert (siehe dazu auch https://antifinancialcrime.org/), während bspw. Steuerraub im Fall von Cum Ex nicht ernsthaft verfolgt (siehe auch https://www.finanzwende.de/) und noch durch Gesetzesänderungen unter Scholz gedeckt wurden.

1.6 Warum schädigen Debanking und andere Repressionsformen die Demokratie?

  • Debanking bzw. die zugrunde liegenden Regularien reihen sich damit in vielfältige Formen institutioneller Repression ein, genau wie:
  • Diesen Repressionsformen ist gemein, dass sie allein durch Entscheidungen von Behörden und Ämtern, häufig zumindest indirekt auf Basis von Beurteilungen des Verfassungsschutz, angeordnet werden. Gerichtsurteile oder der Nachweis, das strafbare Handlungen begangen werden, sind dafür i.d.R. nicht erforderlich; Klagemöglichkeiten dagegen oft wenig aussichtsreich.
  • Genau wie sogenannte Ermittlungsmaßnahmen wie “Präventivgewahrsam”, unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen oder überlange Beschlagnahmung persönlicher Geräte sind auch diese Repressionsformen exekutive Willkür, faktisch Strafe ohne Urteil und untergraben somit das Rechtsstaatsprinzip.

Die GLS Bank

2.1 Warum hat die GLS die Konten von Roter Hilfe und anderen gekündigt?

  • Wir wissen, dass im letzten Jahr eine vertiefte Prüfung der GLS durch die BaFin stattgefunden hat. Dabei wurde laut mehreren, uns teils anonym zugetragenen Schilderungen erheblicher Druck ausgeübt, explizit bestimmte Einzelkonten zu kündigen.

2.2 Warum steht die GLS im Fokus?

  • Aufgrund ihrer Reputation als sozial-ökologische Bank sind im Verhältnis zu ihrer Größe eine überdurchschnittliche Anzahl (progressiver politischer) spendensammelnder Organisationen bei der GLS Kund*innen. Somit ist auch die Erfüllung der BaFin-Auflagen eine besondere Herausforderung.
  • Die GLS erhält vermutlich deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil sie eine der wenigen Banken ist, die von sich behaupten, ein Teil der Lösung statt des Problems sein zu wollen, aber auch weil sie unseres Wissens die einzige Bank ist, die mit ihren öffentlichen Kritiker*innen wie der Initiative Debanking Stoppen in konstruktiven Dialog tritt.

2.3 Ist die GLS eine linke Bank?

  • Einerseits arbeiten bei der GLS zumindest einige links eingestellte Leute. Ihren Anspruch / ihre Haltung, eine Bank für die progressive Bewegung zu sein, empfinden diejenigen, die mit der GLS reden, mehrheitlich als aufrichtig. Ebenso ihre Absicht, das auch und erst recht in Zeiten der autoritären Wende so weit es geht zu leisten.
  • Die Kontokündigung der Roten Hilfe hat auch bei der GLS intern für Aufruhr gesorgt – in welchem Umfang genau, können wir nicht beurteilen. Die Bedeutung der Roten Hilfe für alle Linken in Deutschland war einigen, aber offenbar nicht allen Angestellten bekannt.
  • Gleichzeitig ist die GLS nach wie vor eine Bank innerhalb der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Wenn ihr Image als progressive Organisation unter der Berichterstattung über Debanking leidet und sie dadurch Kund*innen oder auch Genossenschaftsmitglieder verliert, ist das für sie erheblich geschäftsschädigend: Genossenschaftsbanken sind für die Kreditvergabe einerseits auf die Einlagen ihrer Kund*innen, andererseits auf Mitgliedschaftsanteile angewiesen. Eine Bank, deren Kund*innen mit Kündigung drohen, oder deren Mitglieder öffentlich Unzufriedenheit äußern, gilt im Finanzsystem auch für die Aufsichtsbehörden als Risiko, die zu Vorsichtsmaßnahmen (wie die Heraufsetzung des Eigenkapitalanteils in der Kreditvergabe) führen kann. Es ist im Umkehrschluss im Geschäftsinteresse der GLS, eine Reputation als verlässlicher Partner (oder wie sie sich selbst sieht: Teil) der progressiven Bewegung aufzubauen bzw. zu erhalten.

2.4 Wie wird sich die GLS in Zukunft verhalten?

  • Die GLS verändert aktuell ihre internen Prozesse, um zukünftig die verschärften Anforderungen der BaFin erfüllen zu können, ohne Konten zu kündigen.
  • Mehrere Mitglieder des GLS-Vorstands haben öffentlich die Stellung bezogen, dass die GLS keine Kontokündigungen nur wegen hohem Prüfaufwand durchführen wird.
  • Der GLS-Vorstand hat in direkten Gesprächen mehrfach betont, so solidarisch zu sein, wie sie können, aber im Fall von tatsächlicher Finanzierung von Straftaten selbst keine Gesetze zu übertreten (ob aus Vertrauen in das Rechtsstaatsprinzip, aus Sorge vor Sanktionen oder beidem, bleibt dabei offen).
  • Damit ist politisches Debanking (insb. im Sinne von: auf Druck von Strafverfolgungsbehörden hin) nicht komplett ausgeschlossen, da es andere denkbare Begründungen gibt, z.B. wenn Verdacht auf Geldwäsche nicht ausgeräumt werden kann oder sich gar bestätigt.
  • Dass die GLS es sich in Zeiten der autoritären Wende weniger leicht als andere Banken machen wird, Konten progressiver Organisationen zu schließen, halten die meisten Aktivist*innen, die mit der GLS sprechen, für glaubwürdig. Gleichzeitig ist sie immer noch eine private Bank, gegenüber der kein Rechtsanspruch zur Führung eines Kontos besteht (anders als u.U. bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse). Auch für Mitglieder von Genossenschaftsbanken wie der GLS kann nicht als gesichert angesehen werden, dass sich aus der Mitgliedschaft ein Anspruch auf Kontoführung ableiten lässt.

Mein Konto

Vereine und ihre Vorstände können und sollten einiges tun, um ihr Risiko, von Debanking betroffen zu werden, zu reduzieren, egal bei welcher Bank sie sind.

3.1 Spendenzwecke & Mittelverwendung

  • Alle Aktivitäten, die über das Vereinskonto finanziert werden, müssen dem Satzungszweck entsprechen. Kenne diesen Zweck und passe im Zweifel die Satzung an.
  • Als Spendenzweck sollten keine Aufforderungen zu bestimmten Handlungen und keine politischen Aussagen angegeben werden. Am sichersten ist es für den Verein, Spenden per (Dauer-)Lastschrift einzusammeln.
  • Der Verein (je nach satzungsgemäßer Zuständigkeit der Vorstand oder die Mitgliederversammlung) kann beschließen, ein vom Verein unabhängiges Projekt oder eine Gruppe finanziell zu unterstützen. Diese Beschlüsse müssen auf Nachfrage der Bank vorgelegt werden können. Die andere Gruppe darf dadurch nicht zum Wirtschaftlich Berechtigten werden, d.h. die Verfügungsgewalt über das Konto muss bei den eingetragenen Verfügungsberechtigten bleiben.

3.2 Der Wirtschaftlich Berechtigte

  • Der Verein muss Wirtschaftlich Berechtigter des Kontos sein. Das heißt, niemand anderes als der Verein (bzw. sein Vorstand oder Kassenwart*in) darf unmittelbar darüber entscheiden, was mit dem Geld passiert (§ 154 (1) Abgabenordnung).
  • Der Wirtschaftlich Berechtigte muss im Transparenzregister hinterlegt sein. Im Regelfall wird automatisch der Vorstand aus dem Vereinsregister übertragen (§ 20a GwG); im Fall von Vorstandsmitgliedern mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnort außerhalb Deutschlands ist immer eine manuelle Meldung über einen Vorstandswechsel erforderlich. Unstimmigkeiten muss die Bank melden und ziehen eine Prüfung nach sich, von der über das Transparenzregister dann auch andere Banken erfahren können (§ 23a GwG).

3.3 Erreichbarkeit & Mitwirkung

  • Wenn Banken Unstimmigkeiten oder Unklarheiten feststellen, haben sie nur ein kurzes Zeitfenster, diese mit dem Verein aufzuklären.
  • Vereinsvorstände bzw. Kassenwart*innen sollten daher immer ihre Kontaktdaten aktuell halten und kurzfristig erreichbar sein. Das heißt: auf Anfragen binnen 24h reagieren.
  • Banken können ihre Kund*innen i.d.R. nur über ihre eigenen Nachrichtenportale kontaktieren; daher sollten dort unbedingt E-Mail-Benachrichtigungen (an eine Adresse, die auch aktiv gelesen wird) eingeschaltet werden.
  • Für alle Transaktionen muss erklärbar sein, warum sie passieren (mit Beleg) und dass sie dem Vereinszweck entsprechen.

3.4 Was muss die Bank über mein Konto wissen?

  • Know your customers (“KYC” ist mittlerweile eine Stellenbezeichnung / ein Abteilungsname bei einigen Banken), die Bank muss sämtliche Konto-Inhaber*innen bei der Aufnahme, aber auch im laufenden Geschäft recherchieren und wissen, wer diese sind und was sie tun (also deren “Geschäftsmodell”). Am einfachsten ist das, wenn es sich aus der Satzung erklärt.
  • Adverse Media Screening: regelmäßige Kontrolle aller öffentlich zugänglichen Informationen über die Organisation und deren Leitung ist Pflicht für Banken, inkl. Internetrecherche, teilweise mithilfe automatisierter Systeme.

3.5 Wo kann ich mehr lernen?

  • Die Rote Hilfe hat u.a. aus ihrem Dialog mit der GLS ein FAQ entwickelt, wie man am besten an sie spendet. Daran können sich auch andere Vereine orientieren.
  • Die GLS hat einen eigenen hilfreichen Foliensatz in ihrem Downloadbereich; die Informationen dürften auch für andere Banken gelten.
  • Die GLS veranstaltet nun regelmäßig Workshops zu Kontoführung für ihre Kund*innen, bei denen auch konkrete Fragen Raum haben sollen.

3.6 Fiktives Beispiel: Katzen am Schlosspark × Tiere Retten Stuttgart e.V.

  • Anna ist bei der basisorganisierten Aktionsgruppe “Katzen am Schlossplatz” aktiv, um hungrige Katzen zu versorgen. Dafür braucht sie Geld, um Katzenfutter zu bezahlen. Irgendwann möchte sie online Spenden sammeln.
  • Philipp ist Kassenwart des Vereins “Tiere Retten Stuttgart e.V.”.
    • Wichtig: Der Vorstand des Vereins hat in seiner Sitzung beschlossen, dass der Verein die Initiative KaS finanziell unterstützt, weil das dem Zweck des Vereins entspricht. Diesen Beschluss kann Philipp der Bank auf Nachfrage vorlegen.
    • Ob Philipp auch bei KaS aktiv ist, ob es den Verein TRS e.V. schon vor Gründung von KaS gab, oder ob er noch etwas anderes als tut, als KaS zu unterstützen, ist dabei (nach unserem Verständnis) erstmal nicht entscheidend.
  • Philipp sollte jederzeit kurzfristig für seine Bank erreichbar sein.
  • OK: Anna kauft bei Metro 50kg Katzenfutter. Sie zahlt das erstmal privat und reicht dann die Rechnung mit Bitte um Erstattung an Philipp weiter. Philipp überweist ihr das Geld zurück (er könnte das theoretisch ablehnen). Den Kasselzettel heftet Philipp ab.
  • i.d.R. OK: Anna kauft bei Metro 50kg Katzenfutter. Sie bezahlt auf Rechnung und gibt als Rechnungsadresse die Vereinsadresse an. Philipp erhält die Rechnung per E-Mail und bezahlt sie per Überweisung (theoretisch könnte er das ablehnen, dann hätte zwar Anna ein Problem, aber der Bank wäre das egal).
  • UNSICHER OB OK: Der Vereinsvorstand beschließt, Anna eine Kontovollmacht auszustellen. Mit dieser Kontovollmacht lässt sich Anna einen Online-Banking-Zugang einrichten / eine eigene Girokarte für das Vereinskonto ausstellen.
  • NICHT OK: Philipp gibt Anna seine Vereins-Giro-Karte / sein Online-Banking-Passwort weiter, damit sie selbstständig einkaufen gehen kann. Anna verfügt nun faktisch über das Konto.
  • GAR NICHT OK: Der Verein bezahlt einen Bolzenschneider, damit Aktive von KaS bei Metro einbrechen und Katzenfutter klauen können (tatsächliche & erwiesene Finanzierung von Straftaten führt zu Kontokündigung).