Was ist zu tun?
- Mitzeichnen: Wir brauchen deine Unterschrift. Zeichne mit!
- Mitstimmen: Wir brauchen deine Stimme – vor Ort in Bochum oder per Stimmvollmacht. Vernetze dich in jedem Fall mit uns!
Auf dieser Seite erklären wir dir alles, was du dazu wissen musst.
Mitzeichnen – Gemeinsam unser Thema setzen
Wir brauchen mindestens 200 Unterschriften von Mitgliedern, um die außerordentliche Generalversammlung einberufen und dort unser Thema vortragen zu können.
Du brauchst dafür nur unseren Antrag ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zukommen lassen:
Debanking Stoppen
c/o Buchladen Rote Straße
Nikolaikirchhof 7
37073 Göttingen
Der Antrag ermächtigt uns auch, dass wir nötigenfalls vor Gericht auch in deinem Namen klagen, wenn die GLS unserem Antrag nicht nachkommt. Das machen wir nur, wenn die Finanzierung gesichert ist, um Risiken für dich zu vermeiden. Details siehe unten.
Bitte unterschreibe handschriftlich den unveränderten Antrag und lasse uns das Original zukommen. Per E-Mail oder Fax werden wir die Mitzeichnung wegen der enthaltenen Vollmacht und aus Gründen der Nachweisbarkeit nicht entgegennehmen. Geänderte Anträge werden wir ebenso nicht berücksichtigen, da wir 200 gleichlautende Anträge brauchen.
Minderjährige müssen ihre gesetzlichen Vertreter für sie zeichnen lassen. Organisationen können nach geltender Außenvertretungsregelung über ihre gesetzlichen Vertreter:innen mitzeichnen – bitte aktuellen Registerauszug beifügen (das Geburtsdatum-Feld bleibt dann frei).
Mitstimmen – Lasse deine Stimme nicht ungenutzt!
Ein Mitglied kann nur zwei andere Mitglieder vertreten. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele nach Bochum kommen, um unser Anliegen zu unterstützen. Vernetze dich daher unbedingt mit uns und anderen Mitgliedern über die Kontaktbörse. So erreichen wir gemeinsam die größtmögliche Wirkung.
Kannst du nicht selbst kommen? Dann lass dich vertreten! Das geht über unsere Kontaktbörse oder indem du uns direkt die Stimmvollmacht schickst.
Kontaktbörse
Wenn der Termin für die Generalversammlung feststeht, wird hier die Möglichkeit bestehen, sich einzutragen. Halte dich in der Zwischenzeit über unsere Social Media-Kanäle und über diese Internetseite auf dem Laufenden. Wir melden uns außerdem nochmal per E-Mail bei den Mitzeichnenden des offenen Briefs, wenn es so weit ist.
So funktioniert es:
- Du gibst uns deine Kontaktdaten und sagst uns, ob du andere vertreten oder von anderen vertreten werden möchtest.
- Wir teilen dir eine Dreiergruppe zu – immer eine Person, die nach Bochum fährt, und zwei, die diese Person vertreten kann.
- Ihr tauscht euch untereinander aus und schickt die Stimmvollmacht nach dem Muster der Bank im Original per Post an die Person, die zur Versammlung fährt.
- Für Fragen oder organisatorische Probleme bleiben wir selbstverständlich ansprechbar.
Euer Vorteil: ihr könnt euch direkt persönlich kennen lernen – und euch gegenseitig bei Fahrtkosten unterstützen oder Rücksprachen zum Abstimmungsverhalten führen. Das ist euch überlassen.
Du siehst – das kann nur klappen, wenn auch viele von euch bereit sind, selbst nach Bochum zu fahren. Habe daher bitte Verständnis, wenn wir für dich keine Dreiergruppe mit einem freien Platz finden können.
Stimmvollmacht abgeben
Keine Kapazitäten? Kein Problem. Wir verwalten deine Stimmvollmacht für dich.
So funktioniert es:
- Du unterschreibst und schickst im Original per Post die Stimmvollmacht an unser Postfach in Göttingen.
- Wir sammeln die Stimmvollmachten und bringen sie mit zur Generalversammlung.
- Auf der Generalversammlung vergeben wir deine Stimmvollmacht an ein Mitglied, was unser Anliegen unterstützt. Das Mitglied stimmt nach eigenem besten Wissen und Gewissen.
Dein Vorteil: du brauchst dich um nichts weiter kümmern. Wir können aber nicht garantieren, dass wir deine Stimmvollmacht tatsächlich weitergeben können.
Du darfst Stimmvollmacht und Antrag nicht auf das gleiche Blatt drucken! Denn der Antrag geht weiter an die Bank, die Vollmacht behalten wir. Im gleichen Umschlag ist natürlich kein Problem.
Bitte ebenfalls per Post an:
Debanking Stoppen
c/o Buchladen Rote Straße
Nikolaikirchhof 7
37073 Göttingen
FAQ – Häufige Frage
Wie finde ich meine Mitgliedsnummer?
Du findest die Mitgliedsnummer
- auf dem Aufnahmeschreiben, in dem die Bank deine Mitgliedschaft bestätigt hat,
- auf jedem Schreiben, in dem die Bank eine Beteiligungserhöhung bestätigt,
- und wenn du lange genug Mitglied bist, in deinem GLS-Onlinebanking-Postfach, im Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”.
Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Mitgliedsnummer im Postfach zu finden
- Im Onlinebanking, öffne dein Postfach

- Finde Anfang Juli 2025 das Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”

- Im PDF findest du die Mitgliedsnummer kurz vor Ende

Details
Vollmacht: Es ist so gut wie absehbar, dass die GLS in Übereinklang mit ihren bisherigen Äußerungen unserem Antrag nicht nachkommen wird. Daher bitten wir im Zuge der Unterschrift auf dem Antrag gleichzeitig auch um eine Vollmacht für ein eventuelles Verfahren nach § 45 Abs. 3 GenG, mit dem wir von einem Gericht ermächtigt werden können, die Versammlung selbst einzuberufen.
Damit kommen Mitzeichnende prinzipiell in gesamtschuldnerische Mithaftung für ein solches Gerichtsverfahren. Wir werden aber natürlich nur dann Prozesse führen, wenn die Finanzierung gesichert ist. Wir setzen also alles daran, dass auf dich keine Kosten für das Verfahren zukommen.
Um als Netzwerk gut zusammenarbeiten zu können, brauchen wir auch das Recht, die Vollmacht als Untervollmacht weiterzugeben.
Wer sind die Vollmachtnehmer:innen auf dem Antrag?: “Wir sind beide seit Dezember hier im Netzwerk aktiv, und außerdem seit Beginn der Arbeit an der außerordentlichen Generalversammlung in der entsprechenden Untergruppe aktiv. Unser Rollenselbstverständnis ist, dass wir nicht selbsttätig aktiv werden, sondern immer den Entscheidungen des Netzwerks folgen (also Beschlüssen der jeweiligen Plenen und Gruppen, die das Mandat innehaben). Analog handhaben wir auch Untervollmachten. Außerdem sehen wir uns an die obige Kommunikation gebunden, eine Klage nur dann anzustreben, wenn die Finanzierung gesichert ist.
Zur Stimmvollmacht ist die oben angekündigte Kontaktbörse unser bevorzugtes Modell, weil es mehr Partizipation erlaubt. Die Satzung verhindert eine willkürliche Stimmhäufung (= höchstens 2 Vollmachten), sodass wir für die Stimmvollmachten auf jeden Fall auf weitere Personen im Netzwerk angewiesen sind, an die wir die Stimmvollmachten letztendlich übertragen können.”
Mitgliedsnummer: Die Mitgliedsnummer ist nicht die Konto- oder Kundennummer. Du findest die Mitgliedsnummer
- in deinem GLS-Onlinebanking-Postfach im Schreiben “Ihre Dividende wird ausgezahlt”, von Anfang Juli 2025
- auf dem Aufnahmeschreiben, in dem die Bank deine Mitgliedschaft bestätigt hat und
- auf jedem Schreiben, in dem die Bank eine Beteiligungserhöhung bestätigt.
Wer ist Mitglied?: Mitglied ist, wer mindestens einen Anteil hält – ihr habt dann im Online-Banking unter “GLS Bank Anteile” ein Geschäftsguthaben angesammelt. Nicht verwirren lassen: um Mitglied zu werden, muss man je nach Alter und Status teils mehr als einen Anteil auf einmal zeichnen. Man ist aber trotzdem Mitglied, wenn man schon mindestens einen Anteil hat. So steht es in der Satzung.
Nur Mitglieder können unseren Antrag mitzeichnen und eine Vollmacht ausstellen.
Unterschrift: Die handschriftliche Unterschrift hat die höchste Beweiskraft. Angesichts der Vollmachten für ein etwaiges Gerichtsverfahren sind wir damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite. (Zwar ist die qualifizierte elektronische Signatur ihr gleichgestellt – die skaliert für uns aber nicht, weswegen wir sie aus organisatorischen Gründen nicht annehmen können.)
Gesetzliche Vertretungsbefugnis: Minderjährige und juristische Personen, die Mitglied sind, können ihre Stimme nur durch ihre gesetzlichen Vertreter ausüben. Diese Art der Vertretungsbefugnis zählt aber nicht zur Maximalzahl an Vollmachten hinzu!
Beispiel: Eine Mutter ist Vorständin in einem Verein; ihre zwei Kinder, für die sie das Sorgerecht innehat, sind minderjährig. Mutter, Kinder und Verein sind alle Mitglieder. Dann vertritt sie im Rahmen der gesetzlichen Vertretungsbefugnis bereits vier Stimmen (ihre eigene, die ihrer Kinder und die des Vereins). Sie kann aber trotzdem noch zwei Stimmvollmachten entgegennehmen. Auch der von ihr vertretene Verein kann zwei Stimmvollmachten entgegennehmen. So kann die Mutter auf bis zu acht Stimmen kommen.
Rücknahme: Die Rücknahme unseres Antrags ist nur gemeinschaftlich möglich. Wir haben hierfür keinen Mechanismus vorgesehen.
